Informationen
Herzlich willkommen
ich freue mich, Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen. Transparenz, Vertrauen und eine offene Kommunikation bilden die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Behandlung.
Ablauf der ersten Behandlung
In der ersten Sitzung nehme ich mir ausreichend Zeit für ein persönliches Kennenlernen sowie eine ausführliche Anamnese. Dabei erfassen wir gemeinsam Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, aktuellen Beschwerden und individuellen Ziele.
Im Anschluss erfolgt ein differenzierter physiotherapeutischer Befund. Auf dieser Grundlage legen wir gemeinsam die Therapieziele sowie die weitere Behandlungsplanung fest. So stelle ich sicher, dass Ihre Behandlung individuell, zielgerichtet und fachlich fundiert erfolgt.
Bereits im Rahmen der ersten Behandlung können – sofern sinnvoll – erste therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden.
Was Sie bitte mitbringen
Für Ihren Termin bitten ich Sie Folgendes mitzubringen:
- ein großes, sauberes Handtuch
- ein ärztliches Rezept (sofern vorhanden)
- nach Möglichkeit den online bereitgestellten und von Ihnen vorab ausgefüllten Aufklärungsbogen
Durch einen bereits ausgefüllten Aufklärungsbogen kann die Behandlungszeit optimal für Ihre Therapie genutzt werden.
Terminabsagen
Die vereinbarten Termine sind ausschließlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalte ich mir gemäß § 615 BGB vor, die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen, da der Termin in der Regel nicht anderweitig vergeben werden kann.
Ich danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Privatpraxis und Abrechnung
Die Praxis wird als reine Privatpraxis geführt.
Der Behandlungsvertrag kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Praxis zustande.
Die Abrechnung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage gemäß der vereinbarten Leistungen. Eine Übersicht über die Gebühren können Sie zu Beginn der Behandlung erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen von Ihrem individuellen Tarif abhängt. Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.
Unabhängig vom Umfang einer möglichen Erstattung durch Dritte bleibt der Patient gemäß § 611 BGB zur vollständigen Begleichung der Rechnung verpflichtet.
Behandlungsvertrag
Vor Beginn der Behandlung wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, der die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit regelt.
Transparenz ist mir wichtig: Daher haben Sie vorab die Möglichkeit, die folgenden Dokumente herunterzuladen und bis zu ersten Behandlung auszufüllen:
- Behandlungsvertrag
- Patienteninformationen zum Datenschutz und Einwilligungserklärung
- Aufklärungsbogen